In der vergagenenen Woche veröffentlichte SpiraTec Group-Member onoff einen interessanten Artikel zum neuen IT Sicherheitsgesetz 2.0.
“In Kürze treten neue Änderungen des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft, die KRITIS-Betreiber vor technische Herausforderungen stellen werden. Ausdrücklich sind Systeme zur Angriffserkennung gefordert, die geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten. Bedrohungen sollen identifiziert und vermieden werden. Für eingetretene Störungen sind geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorzusehen. Der Einsatz dieser Systeme zur Angriffserkennung ist für KRITIS-Betreiber ab dem 1. Mai 2023 verpflichtend und muss in KRITIS-Prüfungen ab diesem Zeitpunkt auch nachgewiesen werden. […]”
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
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